Das Notariatswesen ist in den Kantonen der Schweiz unterschiedlich geregelt - leider!
Im Kanton Zürich und Bern funktioniert es also anders mit der Beratung und löschen von Schulbriefen und Verkauf von Immobilien als in Solothurn! Das macht die Sache nicht einfacher.
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Wir haben eine Käufer für unsere Liegenschaft gefunden.
Nun will er die Schuldbriefe nicht übernehmen! Darf er das verweigern?
Was sind alte Schulbriefe? - Wichtig NICHT LOCHEN - im BANKSAFE aufbewahren - oder billiger umwandeln lassen in Elektronische Schuldbriefe.
Schuldbriefe sind Wertpapiere und hängen fix mit der Immobilie zusammen.
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2011/2011-09-230.html
Haben Sie Ihre Hypothek teilweise oder komplett abbezahlt, sollten Sie Ihre Schulbriefe evt. doch nicht löschen lassen. Sie können alte Schulbriefe wieder neu belehnen, ohne wieder zu bezahlen für die Errichtung eines (heute digitalen Schuldbriefes).
Der Papierschuldbrief lässt sich in einen sogenannten Register-Schuldbrief umwandeln. Er bleibt so elektronisch erhalten. Man hat so kein "Wertpapier" mehr und braucht keinen Banksafe mehr.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, den Schuldbrief zu behalten um billiger einen neuen Kredit auf seine Liegenschaft aufnehmen zu können, denn man spart so die Kosten für einen neuen Schuldbrief. Mehr lesen dazu auf www.beobachter.ch hypotheken_schuldbrief
Gute Infos Seite aber Zürich bezogen gerichte-zh.ch/themen/wertpapier/schuldbrief
Weitere Informationen zum Schuldbrief unter:·
Besondere Sicherungsarten:
Aenderungen: